Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerin angefertigt und trägt Stempel, Datum und eigenhändige Unterschrift. Damit wird bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Amtlich korrekt heißt sie „bestätigte Übersetzung“, gemeint ist dasselbe. Ich bin seit 1996 am Landgericht Heilbronn allgemein beeidigt und öffentlich bestellt, zusätzlich am Oberlandesgericht Koblenz ermächtigt.
Welche Dokumente werden beglaubigt übersetzt?
Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Familienregisterauszüge (Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) und Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurteile und Sorgerechtsentscheidungen, Zeugnisse, Diplome und Transkripte, Gerichtsurteile, Beschlüsse und Anklageschriften, Vollmachten, notarielle Urkunden und Verträge, Erbscheine, Testamente und Nachlassunterlagen, ärztliche Atteste und Gutachten sowie Führerscheine und Aufenthaltstitel.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Türkisch–Deutsch?
In der Regel ein bis drei Werktage, abhängig von Umfang und Art des Dokuments. Eine Eilbearbeitung ist nach Absprache möglich.
Wie erfolgt die Übergabe der beglaubigten Übersetzung?
Für Privatpersonen persönlich im Büro in der Kronenbergstraße 3 in Bietigheim-Bissingen, nach vorheriger Terminvereinbarung. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kanzleien senden Unterlagen per Post oder elektronisch und erhalten die Übersetzung per Versand.
Werden die Übersetzungen von Behörden anerkannt?
Ja. Die Ermächtigung durch ein deutsches Gericht gilt bundesweit. Die Übersetzungen werden bei Gerichten, Behörden, Standesämtern, Notaren und Hochschulen in ganz Deutschland anerkannt.
Warum werden Übersetzungen aus der Türkei oft nicht anerkannt?
Übersetzungen, die in der Türkei angefertigt wurden, auch notariell beglaubigte (noter onaylı), erfüllen häufig nicht die Anforderungen deutscher Behörden. Verlangt wird meist eine Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin.
Dolmetschen Sie auch bei Gericht und Behörden?
Ja. Als allgemein beeidigte Dolmetscherin nach § 6 GDolmG dolmetsche ich seit 1996 bei Verhandlungen, Vernehmungen, Begutachtungen, Anwalts- und JVA-Terminen, in ganz Deutschland auf Ladung. Abgerechnet wird nach dem JVEG.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Am schnellsten per WhatsApp oder E-Mail: kurz beschreiben, welches Dokument übersetzt werden soll und wofür es gebraucht wird. Sie erhalten eine Rückmeldung zu Preis und Fertigstellung.