Türkisch Dolmetscherin

Fazilet Bozkurt-Babur

Warum ich — Anklageschriften

 

Die Anklageschrift ist das Dokument, an dem sich die Verteidigung ausrichtet. Der Angeklagte muss verstehen, was ihm konkret vorgeworfen wird — nicht sinngemäß, sondern in den Tatbestandsmerkmalen, die das Gericht prüfen wird. Ich übersetze den Anklagesatz wortgetreu, halte Gliederung, Ziffern und Tatzeiten genau ein und gebe die deutschen Rechtsbegriffe so wieder, dass der türkische Leser die Reichweite des Vorwurfs erkennt. Beglaubigt und fristgerecht, seit 1996.

Beglaubigte Übersetzung 
Türkisch ⇔ Deutsch

Die Übersetzung von Anklageschriften und strafrechtlichen Gerichtsdokumenten erfordert höchste sprachliche Präzision und fundierte Kenntnisse der juristischen Fachterminologie.

Als allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Urkundenübersetzerin für die türkische Sprache fertige ich seit 1996 präzise und rechtssichere Übersetzungen von strafrechtlichen Dokumenten Türkisch ⇔ Deutsch an.

Diese Übersetzungen werden häufig benötigt für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte sowie Beschuldigte und Nebenkläger.

Ein Stapel ungeordneten Papiers und Dokumente in verschiedenen Farben.

Anklageschriften und Gerichtsdokumente Übersetzung

Türkisch ⇔ Deutsch – Gericht, Staatsanwaltschaft, Strafverfahren

Anklageschriften und Gerichtsdokumente übersetzen
Türkisch ⇄ Deutsch · für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafverfahren

Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen für Beschuldigte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, schriftlich zu übersetzen. Genau diese Übersetzungen fertige ich an – seit 1996, mit Schwerpunkt in Strafsachen.

Was übersetzt wird
Anklageschriften und Strafbefehle. Urteile, Beschlüsse und Haftbefehle. Vernehmungsprotokolle sowie Ermittlungs- und Beweismittelakten. Vollstreckungsunterlagen. Rechtshilfeersuchen. Türkische Entscheidungen und Urkunden aus der Akte, auch handschriftliche.

Worauf es bei Anklageschriften ankommt
Eine Anklageschrift wird nicht sinngemäß wiedergegeben, sondern vollständig – einschließlich des konkreten Anklagesatzes, der angewendeten Vorschriften und des Beweismittelverzeichnisses. Tatbestandsmerkmale müssen genau übertragen werden, weil an ihnen der Vorwurf hängt. Türkische Rechtsbegriffe haben dabei oft kein deckungsgleiches deutsches Gegenstück; ich gebe die Entsprechung an und kennzeichne, wo sie nur annähernd passt, statt eine zu erfinden.

Bei Verfahren mit mehreren Beschuldigten führe ich eine Terminologie- und Namensliste über den gesamten Verfahrensstoff, einschließlich türkischer Sonderzeichen und T.C.-Kimlik-Nummern. So heißt dieselbe Person in Anklageschrift, Protokoll und Urteil auch gleich.

Fristen
In Haftsachen entscheidet die Zeit. Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang in der gesetzten Frist nicht zu schaffen ist – nicht am Tag des Ablaufs.

Qualifikation
Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996. Zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz nach §§ 3 und 4 LDÜJG. Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen.

Abrechnung und Vertraulichkeit
Rechnungen nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG und getrennt ausgewiesenen Zuschlägen. Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Weitergabe an Dritte, keine Untervergabe, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.

Auftrag erteilen
Schriftliche Aufträge nehme ich ohne Ortsgrenze an, per Post oder elektronisch; die Rücksendung erfolgt als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF.

E-Mail: info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen

1. Anklageschriften und Strafbefehle

Ich übersetze Anklageschriften, Strafbefehle und weitere strafrechtliche Unterlagen vollständig und wortgetreu – einschließlich Anklagesatz, angewendeter Vorschriften und Beweismittelverzeichnis.

Gebraucht werden diese Übersetzungen insbesondere:

für die schriftliche Übersetzung nach § 187 Absatz 2 GVG, damit ein Beschuldigter den Vorwurf gegen sich versteht
für die Verteidigung, die mit dem Mandanten anhand des Textes arbeitet
im laufenden Strafverfahren vor Gericht und Staatsanwaltschaft
bei Rechtshilfeersuchen und Verfahren mit Bezug in die Türkei

Maßgeblich ist dabei die genaue Übertragung der Tatbestandsmerkmale, an denen der Vorwurf hängt. Wo ein türkischer Rechtsbegriff kein deckungsgleiches deutsches Gegenstück hat, gebe ich die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden. Struktur und Gliederung des Originals bleiben erhalten, damit Sie im Dokument dieselben Fundstellen ansteuern können wie in der Akte.

2. Rechtshilfeersuchen und internationale Ermittlungsakten

Bei Strafverfahren mit Auslandsbezug tauschen die Justizbehörden Rechtshilfeersuchen aus – zwischen deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten und den zuständigen Stellen in der Türkei. Ich übersetze diese Vorgänge in beide Richtungen.

Dazu gehören insbesondere:

Rechtshilfeersuchen und die zugehörigen Anlagen
Ermittlungsakten aus internationalen Verfahren
staatsanwaltschaftliche Schreiben und Verfügungen
behördliche Ermittlungsdokumente
Zustellungsurkunden und Empfangsbekenntnisse
Entscheidungen türkischer Gerichte und Staatsanwaltschaften

Die Schwierigkeit liegt hier nicht im Vokabular, sondern in den Verfahrensbegriffen: Bezeichnungen türkischer Spruchkörper und Ermittlungsbehörden, Aktenzeichenaufbau und Verfahrensstadien haben im deutschen Recht kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende deutsche Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, damit auf Ihrer Seite niemand von einer Gleichsetzung ausgeht, die es so nicht gibt. Aktenzeichen, Daten und Namen übernehme ich unverändert in der Originalschreibweise, ergänzt um die deutsche Umschrift, wo Sonderzeichen die Zuordnung erschweren.

Der Aufbau des Originals bleibt erhalten, sodass Sie im übersetzten Dokument dieselben Fundstellen ansteuern wie in der Akte.

3. Gerichtsurteile und Beschlüsse

Gerichtliche Entscheidungen übersetze ich vollständig – mit Rubrum, Tenor, Gründen und Rechtsmittelbelehrung, in der Gliederung des Originals.

Typische Dokumente:

Strafurteile und Strafbefehle
Zivilurteile und Versäumnisurteile
gerichtliche Beschlüsse, einschließlich Haft- und Kostenbeschlüssen
Kostenfestsetzungsbeschlüsse
Entscheidungen türkischer Gerichte

Zwei Punkte sind bei Entscheidungen entscheidend. Erstens der Tenor: Er wird wortgetreu übertragen, nicht sinngemäß, weil an seinem Wortlaut Vollstreckung und Rechtsmittel hängen. Zweitens der Rechtskraftvermerk – bei türkischen Urteilen der kesinleşme şerhi. Fehlt er im Original, fehlt er auch in der Übersetzung, und die Unterlage wird von der einreichenden Stelle zurückgewiesen. Ich weise darauf hin, bevor ich mit der Übersetzung beginne.

Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Verfahrensbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche. Aktenzeichen, Daten und Namen übernehme ich unverändert.

Gebraucht werden diese Übersetzungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, von Rechtsanwaltskanzleien, in Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sowie in Verfahren mit Bezug in die Türkei.

4. Dokumente für die Staatsanwaltschaft

Ich übersetze Unterlagen der Staatsanwaltschaft für Verfahren mit türkischsprachigen Beteiligten, unter anderem:

Ermittlungs- und Beweismittelakten
staatsanwaltschaftliche Bescheide, Verfügungen und Vermerke
Einstellungsverfügungen und Einstellungsnachrichten
Ladungen und Vorladungen
Strafbefehle und Anklageschriften
Vernehmungsprotokolle

Bei Ladungen und fristgebundenen Bescheiden kommt es auf zwei Dinge an: Datum, Uhrzeit, Ort und Aktenzeichen müssen unverändert und unmissverständlich übernommen werden, und die Rechtsfolgenhinweise – etwa zu Ausbleiben oder zu Fristen – dürfen nicht abgeschwächt werden. Genau daran hängt später die Frage, ob jemand ordnungsgemäß informiert war.

Türkische Verfahrensbegriffe und Behördenbezeichnungen haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche.

Gebraucht werden diese Übersetzungen für die Unterrichtung von Beschuldigten, für die Verteidigung, im laufenden Ermittlungsverfahren und in Verfahren mit Bezug in die Türkei.

5. Notarielle und behördliche Dokumente

Neben gerichtlichen Unterlagen übersetze ich notarielle und behördliche Dokumente, unter anderem:

notarielle Urkunden und Beurkundungen
Vollmachten (Vekâletname), einschließlich General- und Vorsorgevollmachten
Register- und Personenstandsauszüge, darunter der Familienregisterauszug (Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) und Handelsregisterauszüge
Erbscheine (Veraset İlamı), Testamente und Nachlassunterlagen
Eigentumsurkunden (Tapu Senedi)
Bescheinigungen, Erklärungen und eidesstattliche Versicherungen
Steuer- und Zolldokumente

Zwei Dinge entscheiden bei diesen Unterlagen über die Verwendbarkeit. Erstens die Namensschreibweise: Sie muss mit Pass und den übrigen deutschen Unterlagen übereinstimmen, sonst wird die Vorlage zurückgewiesen – türkische Sonderzeichen wie ş, ğ, ı und ö werden dabei uneinheitlich wiedergegeben. Ich stimme die Schreibweise vorab mit Ihnen ab. Zweitens die Apostille: Wird sie von der einreichenden Stelle verlangt, muss sie vor der Übersetzung angebracht sein, sonst fehlt sie in der beglaubigten Fassung.

Beglaubigungsvermerke, Siegel, Registernummern und Unterschriftszeilen übernehme ich vollständig, weil Behörden und Notare genau daran die Echtheit prüfen.

Gebraucht werden diese Übersetzungen bei Standesämtern und Ausländerbehörden, Notariaten und Nachlassgerichten, Hochschulen sowie beim Türkischen Generalkonsulat Stuttgart.

6. Dolmetschen bei Gerichts- und Behördenterminen

Neben Übersetzungen übernehme ich Dolmetschtermine bei:

Amtsgericht und Landgericht – Straf-, Zivil- und Familiensachen
Arbeitsgericht und Sozialgericht
Staatsanwaltschaft – Vernehmungen und Anhörungen
Anwaltsterminen und Mandantengesprächen
Terminen in Justizvollzugsanstalten – Verteidigergespräche und Besuchsüberwachungen
notariellen Beurkundungen
medizinischen und psychologischen Begutachtungen
Standesamtsterminen und Trauungen

Zu Gerichtsterminen erscheine ich in ganz Deutschland, wenn eine Ladung vorliegt; abgerechnet wird nach dem JVEG. Termine für Privatpersonen – Standesamt, Notar, Behörde, Arzt – übernehme ich im Umkreis von rund 50 km um 74321 Bietigheim-Bissingen.

Beglaubigte Übersetzungen werden für Privatpersonen persönlich im Büro abgegeben und abgeholt; kein Postversand. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Kanzleien und Notariate beliefere ich ohne Ortsgrenze, per Post oder elektronisch.
 

Symbol für Fachübersetzungen Recht & Medizin Türkisch ⇔ Deutsch

Häufige Fragen zu Übersetzungen von Anklageschriften und Gerichtsdokumenten (Türkisch ⇔ Deutsch)

Wer darf Anklageschriften und Gerichtsdokumente übersetzen?

Anklageschriften, Urteile, Beschlüsse, Haftbefehle und staatsanwaltschaftliche Schreiben werden von einer allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscherin und öffentlich bestellten Urkundenübersetzerin übersetzt. Sie bestätigt mit Beglaubigungsvermerk, Stempel, Datum und eigenhändiger Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit; die Bestellung erfolgt durch ein deutsches Gericht und gilt bundesweit.

Bei Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehenden Anordnungen ist die schriftliche Übersetzung nach § 187 Absatz 2 GVG sogar vorgeschrieben, wenn der Beschuldigte der deutschen Sprache nicht mächtig ist – sie gehört zum Anspruch auf ein faires Verfahren, nicht zur Formalie.

Ich bin seit dem 30. Juli 1996 am Landgericht Heilbronn bestellt – als Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG –, zusätzlich am Oberlandesgericht Koblenz. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen; dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen.

Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge. Abrechnung nach dem JVEG mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG.

Wer darf Gerichtsdokumente beglaubigt übersetzen?

In Deutschland nur öffentlich bestellte Urkundenübersetzer und allgemein beeidigte Dolmetscher. Sie bestätigen mit Beglaubigungsvermerk, Stempel, Datum und eigenhändiger Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Die Bestellung erfolgt durch ein deutsches Gericht und gilt bundesweit.

Ich bin seit dem 30. Juli 1996 am Landgericht Heilbronn bestellt – als Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG –, zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz. Rechtssprachennachweis beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen.

 

Welche Gerichtsdokumente werden häufig übersetzt?

Anklageschriften und Strafbefehle · Urteile und Beschlüsse · Haftbefehle, Haftfortdauer- und Haftprüfungsentscheidungen · Einstellungsverfügungen · Vernehmungsprotokolle von Zeugen und Beschuldigten · Übertragung überwachter Telekommunikation · Ermittlungs- und Beweismittelakten · Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse · Zustellungsurkunden und Ladungen · Rechtsmittelschriften · Rechtshilfeersuchen und Auslieferungsunterlagen · Vollstreckungsentscheidungen · Strafregisterauszüge (Adli Sicil Kaydı) · psychiatrische und psychologische Gutachten · Jugendgerichtshilfeberichte

 

Gebraucht werden sie von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Strafverteidigern und Beschuldigten, teils auch für das Türkische Generalkonsulat Stuttgart.

 

Warum ist Genauigkeit im Strafverfahren so wichtig?

Von der Anklageschrift hängt ab, wogegen sich der Beschuldigte verteidigt. Ein falsch übertragener Tatvorwurf, eine verschobene Zeit- oder Ortsangabe, eine ungenau wiedergegebene Rechtsmittelbelehrung – all das wirkt sich unmittelbar auf das Verfahren aus.

 

Hinzu kommt ein Problem, das mit Sprachkenntnis allein nicht zu lösen ist: Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück. Wer das nicht erkennt, setzt ein, was am ähnlichsten klingt – und im Protokoll steht dann eine Feststellung, die so nie getroffen wurde. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche.

 

Wie halten Sie große Verfahren einheitlich?

Bei mehreren Beschuldigten entscheidet die Einheitlichkeit über die Brauchbarkeit: dieselbe Person, dieselbe Bezeichnung, derselbe Rechtsbegriff über den gesamten Verfahrensstoff hinweg. Ich führe je Verfahren eine Terminologie- und Namensliste, einschließlich der Schreibweise türkischer Namen mit Sonderzeichen (ş, ğ, ı, İ, ç, ö, ü) und der T.C.-Kimlik-Nummern. So heißt dieselbe Person in Anklageschrift, Vernehmungsprotokoll und Urteil auch gleich – das erspart der Geschäftsstelle Rückfragen, die sonst erst in der Hauptverhandlung auffallen.

 

Ich habe eine Anklageschrift auf Deutsch erhalten – brauche ich eine Übersetzung?

Wenn Sie den Inhalt nicht vollständig verstehen: ja. Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen für Beschuldigte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, schriftlich zu übersetzen – auf Kosten der Justiz. Sprechen Sie Ihre Verteidigerin oder Ihren Verteidiger darauf an; der Antrag ist unkompliziert.

Unabhängig davon können Sie eine Übersetzung selbst beauftragen, um Vorwürfe, Fristen und Rechtsmittel rechtzeitig zu verstehen. Fristen im Strafverfahren sind kurz – bei einem Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen.

 

Wie schnell geht es bei umfangreichen Akten?

Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang in der gesetzten Frist nicht zu schaffen ist – nicht am Tag des Ablaufs. Eilaufträge in Haftsachen sind möglich. Kurze Urkunden meist in ein bis drei Werktagen.

 

Kommen Sie zu meinem Gerichtstermin?

Ja – zu Hauptverhandlungen an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, zu Terminen an Arbeits- und Sozialgerichten, bei der Staatsanwaltschaft, beim Notar sowie zu Anwaltsterminen. Aufgrund der allgemeinen Beeidigung entfällt die Beeidigung im Einzelfall; ein Hinweis im Protokoll genügt.

 

In der Hauptverhandlung wird konsekutiv gedolmetscht, damit jede Frage und jede Antwort einzeln ins Protokoll gelangt und überprüfbar bleibt; parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen der übrigen Verhandlung. Ich übertrage vollständig und in der ersten Person – ohne Zusammenfassung, ohne Glättung und ohne Erklärungen an eine der Seiten, auch dann, wenn eine Aussage widersprüchlich oder für den Sprecher nachteilig ist.

 

Dolmetschen Sie auch in der Justizvollzugsanstalt?

Ja: Verteidigergespräche, Besuchstermine, Anhörungen und medizinische Gespräche. Eingeführt bin ich in Stuttgart-Stammheim, Heilbronn, Bruchsal, Adelsheim, Heimsheim und Mannheim sowie im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Anmeldeformalitäten und Zugangswege sind mir vertraut – das entscheidet darüber, wie viel von einem begrenzten Besuchsfenster für das Gespräch bleibt.

 

Für Besuchstermine muss die Besuchserlaubnis vorliegen, und darin muss angegeben sein, dass eine Dolmetscherin teilnimmt. Sagen Sie mir, um welche Anstalt es geht – ich sage Ihnen, was benötigt wird.

 

Übersetzen Sie psychiatrische Gutachten?

Ja, und ich dolmetsche bei den Begutachtungen selbst. Dort kommt es nicht nur auf die Fachterminologie an, sondern darauf, dass Wortlaut und Nuancen der wiedergegebenen Äußerungen erhalten bleiben – daran hängt regelmäßig die Beurteilung der Schuldfähigkeit. In Jugendstrafverfahren gilt Entsprechendes für die Angaben zur Reifeentwicklung.

 

Können Sie Telefonüberwachungsprotokolle übertragen?

Ja, einschließlich der Übersetzung von Vernehmungsprotokollen und Beweismittelakten. Für das Hauptzollamt Heilbronn tue ich das laufend.

 

Werden Übersetzungen für das Türkische Generalkonsulat Stuttgart gebraucht?

In manchen Verfahren ja – etwa bei Personenstands-, Nachlass- und Vollmachtsangelegenheiten. Welche Form dort verlangt wird und ob zusätzlich eine Apostille nötig ist, klären wir vorab; die Anforderungen unterscheiden sich von denen deutscher Behörden. Für türkische Urkunden gilt: Die Apostille muss vor der Übersetzung in der Türkei angebracht sein.

 

Was kostet es?

Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Pflichtverteidiger gilt das JVEG – eine gesetzliche Vergütungsordnung, die nicht verhandelbar ist. Abgerechnet wird mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen sowie nachvollziehbaren Fahrzeiten und Fahrtkosten. Keine Vermittlungsaufschläge, keine Zwischenstellen. Bei privater Beauftragung erhalten Sie vorab ein verbindliches Angebot.

 

Was passiert mit den Unterlagen?

Sie bleiben bei mir. Keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge. Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich zudem der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht – nicht nur einer vertraglichen Zusage.

 

Wo sind Sie tätig?

Regelmäßig an den Amtsgerichten Besigheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Vaihingen an der Enz, Waiblingen, Böblingen, Leonberg, Heilbronn, Brackenheim, Pforzheim, Maulbronn und Bruchsal sowie an den Landgerichten Heilbronn, Stuttgart und Karlsruhe. Schwerpunkt ist der Raum Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn und Pforzheim.

 

Zu Gerichtsterminen erscheine ich bundesweit auf Ladung. Schriftliche Aufträge von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Kanzleien nehme ich ohne Ortsgrenze an, per Post oder elektronisch; Rücksendung als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF. Privatkunden geben Originale persönlich im Büro ab und holen die Übersetzung dort ab; kein Postversand.

 

Wie erteile ich einen Auftrag?

Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin, voraussichtliche Dauer und Verfahrensgegenstand nennen. Bei schriftlichen Aufträgen genügt zunächst ein Scan; ich melde mich mit verbindlicher Aussage zu Umfang und Termin.

Nachweise meiner Beeidigung, Bestellung und Ermächtigung sowie meinen Lebenslauf sende ich Gerichten, Staatsanwaltschaften und Kanzleien für ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste jederzeit gerne zu.

 

Kontakt

Fazilet Bozkurt-Babur
Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin für Türkisch

 

info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen

 

Sie können mich auf Deutsch oder Türkisch erreichen – Almanca veya Türkçe yazabilirsiniz.

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