Türkisch Dolmetscherin

Fazilet Bozkurt-Babur

Warum ich — Gerichtsdolmetschen

 

In der Hauptverhandlung gibt es keinen zweiten Versuch. Eine Aussage wird einmal gemacht, und sie wird so protokolliert, wie sie ankommt. Ich übertrage vollständig und in beide Richtungen — auch Zögern, Widersprüche und Formulierungen, die dem Sprecher selbst unangenehm sind. Seit 1996 beeidigt, überwiegend in Strafsachen, vertraut mit dem Ablauf einer Verhandlung und der Sprache beider Rechtsordnungen. Ich erscheine in ganz Deutschland, wenn eine Ladung vorliegt, und rechne nach JVEG ab. Jeder Termin wird von mir persönlich wahrgenommen — keine Vermittlung, keine Weitergabe.

Justiz- und Gerichtsdolmetschen 🇹🇷 ⇔ 🇩🇪 Türkisch-Deutsch

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Justiz- und Gerichtsdolmetschen Türkisch–Deutsch

 

Ich bin Fazilet Bozkurt-Babur, allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz. Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Deutsch und Türkisch sind beide meine Muttersprachen; dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen.

 

Aufgrund der allgemeinen Beeidigung entfällt die Beeidigung im Einzelfall – Sie können mich ohne weiteres im Termin zuziehen.

 

Gerichtsdolmetschen

Hauptverhandlungen vor Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Sozialgerichten · Zeugen- und Parteivernehmungen · Beschuldigtenanhörungen · Beweisaufnahmen · Haftprüfungen

 

Nach § 185 GVG ist ein Dolmetscher zuzuziehen, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. In der Hauptverhandlung wird konsekutiv gedolmetscht, damit jede Frage und jede Antwort einzeln ins Protokoll gelangt und überprüfbar bleibt; parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen der übrigen Verhandlung.

 

Staatsanwaltschaft und Ermittlungsverfahren

Vernehmungen und Anhörungen, Gegenüberstellungen, Zeugenaussagen. Schriftlich übersetze ich Anklageschriften, Urteile, Beschlüsse und Strafbefehle, Vernehmungs- und Telefonüberwachungsprotokolle, Ermittlungs- und Beweismittelakten, Haftbefehle, Zustellungsurkunden, Auslieferungsersuchen und Rechtshilfeersuchen.

 

Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen schriftlich zu übersetzen – meist unter Zeitdruck, häufig in Haftsachen. Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang in der gesetzten Frist nicht zu schaffen ist, nicht am Tag des Ablaufs.

 

Justizvollzug

Verteidigergespräche, Besuchstermine und Anhörungen. Eingeführt bin ich in den Justizvollzugsanstalten Stuttgart-Stammheim, Heilbronn, Bruchsal, Adelsheim, Heimsheim und Mannheim sowie im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg; Anmeldeformalitäten und Zugangswege sind mir vertraut.

 

Psychiatrische und psychologische Begutachtung

Dolmetschen bei Begutachtungen im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Übersetzung der Gutachten. Hier zählt nicht nur die Fachterminologie, sondern der Erhalt von Wortlaut und Nuancen der wiedergegebenen Äußerungen – daran hängt regelmäßig die Beurteilung der Schuldfähigkeit.

 

Notariat

Vertragsbeurkundungen, Testamente, Vollmachten (Vekâletname), Immobilienverträge und Gesellschaftsgründungen. Beim Notar wird Satz für Satz gedolmetscht – der Notar muss sich überzeugen können, dass der Beteiligte verstanden hat, was er unterschreibt.

 

Anwaltliche Gespräche

Mandantengespräche in der Kanzlei und in der Anstalt, Vorbereitung auf Verhandlungen, Erläuterung von Schriftsätzen und Ladungen.

 

Wie ich arbeite

Ich übertrage vollständig und in der ersten Person – ohne Zusammenfassung, ohne Glättung, ohne Erklärungen an eine der Seiten, auch dann, wenn eine Aussage widersprüchlich oder für den Sprecher nachteilig ist.

 

Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden – das ist der Punkt, an dem juristische Ausbildung den Unterschied macht.

 

Bei Verfahren mit mehreren Beschuldigten führe ich eine Terminologie- und Namensliste über den gesamten Verfahrensstoff, einschließlich türkischer Sonderzeichen und T.C.-Kimlik-Nummern. So heißt dieselbe Person in Anklageschrift, Protokoll und Urteil auch gleich – das erspart der Geschäftsstelle Rückfragen, die sonst erst in der Hauptverhandlung auffallen.

 

Vertraulichkeit

Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.

 

Abrechnung

Nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen und nachvollziehbaren Fahrzeiten. Keine Vermittlungsaufschläge, keine Zwischenstellen.

 

Einsatzgebiet

Regelmäßig an den Amtsgerichten Besigheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Vaihingen an der Enz und Heilbronn sowie an den Landgerichten Heilbronn und Stuttgart. Zu Terminen erscheine ich in ganz Deutschland, wenn eine Ladung vorliegt.

 

Aufnahme in Ihre Liste

Nachweise meiner Beeidigung, Bestellung und Ermächtigung sende ich Ihnen für Ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste jederzeit gerne zu.

 

Kontakt

info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: 01575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen

 

Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin und voraussichtliche Dauer nennen.

Text mit Titel "Allgemein Beeidigte Dolmetscher Türkisch-Deutsch" auf einem hintergründigen Flaggenmuster.
Statue der Justitia mit Waage und Schlüsseln, symbolisiert Gerechtigkeit.

Gerichtsdolmetscher – 
Präzise, unparteiisch und vertraulich

Gerichtsdolmetschen Türkisch–Deutsch
Genau, neutral, verfahrenssicher

 

Ein Verfahren kann nur fair sein, wenn alle Beteiligten verstehen, was gesagt wird. Das ist keine Formel, sondern eine gesetzliche Anforderung: Nach § 185 GVG ist ein Dolmetscher zuzuziehen, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind – und nach § 187 GVG erstreckt sich das auf die schriftliche Übersetzung von Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehenden Anordnungen.

 

Ich bin Fazilet Bozkurt-Babur, allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz. Rechtssprachennachweis beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen.

 

Die drei Grundsätze

Vollständigkeit. Ich übertrage in der ersten Person, Satz für Satz – ohne Zusammenfassung und ohne Auslassung. Auch das Zögern, den Widerspruch und die unbedachte Bemerkung. Was der Sprecher sagt, hört das Gericht.

 

Neutralität. Ich erkläre nichts, rate zu nichts und gleiche nichts aus. Wenn eine Antwort an der Frage vorbeigeht, übertrage ich sie so, wie sie kam – die Bewertung ist Sache des Gerichts, nicht der Dolmetscherin.

 

Verschwiegenheit. Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Akten bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.

 

Wo die Fehler entstehen – und wie ich sie vermeide

 

Begriffe ohne Gegenstück. Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe lassen sich oft nicht eins zu eins übertragen. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden, die im Protokoll später als Feststellung gelesen wird.

 

Uneinheitliche Namen. In Verfahren mit mehreren Beschuldigten führe ich eine Terminologie- und Namensliste über den gesamten Verfahrensstoff, einschließlich türkischer Sonderzeichen und T.C.-Kimlik-Nummern. So heißt dieselbe Person in Anklageschrift, Vernehmungsprotokoll und Urteil auch gleich.

 

Geglättete Aussagen. Der häufigste unbemerkte Fehler beim Dolmetschen ist die freundliche Korrektur: aus einer wirren Antwort wird eine geordnete. Damit verschwindet genau das, worauf es ankommen kann.

 

Wo ich eingesetzt werde

Hauptverhandlungen vor Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Sozialgerichten · Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen · Beweisaufnahmen und Haftprüfungen · Vernehmungen und Anhörungen bei der Staatsanwaltschaft · Verteidigergespräche und Besuchstermine im Justizvollzug · notarielle Beurkundungen · psychiatrische und psychologische Begutachtungen

 

Eingeführt bin ich in den Justizvollzugsanstalten Stuttgart-Stammheim, Heilbronn, Bruchsal, Adelsheim, Heimsheim und Mannheim sowie im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Regelmäßig geladen werde ich an den Amtsgerichten Besigheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Vaihingen an der Enz und Heilbronn sowie an den Landgerichten Heilbronn und Stuttgart; darüber hinaus bundesweit auf Ladung.

 

Für die Geschäftsstelle

Aufgrund der allgemeinen Beeidigung entfällt die Beeidigung im Einzelfall. Abrechnung nach dem JVEG mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen und nachvollziehbaren Fahrzeiten. Bei schriftlichen Aufträgen sage ich vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist – und melde sofort, wenn ein Umfang in der Frist nicht zu schaffen ist, nicht am Tag des Ablaufs.

 

Nachweise meiner Beeidigung, Bestellung und Ermächtigung sende ich Ihnen für Ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste jederzeit gerne zu.

 

Kontakt

info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: 01575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen

 

Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin und voraussichtliche Dauer nennen.

Historisches Gerichtsgebäude in Leipzig – Gerichtsdolmetschen Türkisch ⇔ Deutsch im Justizbereich

Häufig gestellte Fragen – Justiz & Gerichtsdolmetschen

Häufige Fragen zum Gerichtsdolmetschen

Was bedeutet Gerichtsdolmetschen?

 

Gerichtsdolmetschen ist die mündliche Sprachmittlung in Verfahren, wenn Beteiligte die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Aussagen, Fragen und Erklärungen werden vollständig und neutral übertragen, damit alle dem Verfahren folgen und ihr rechtliches Gehör wahrnehmen können.

 

In der Hauptverhandlung wird konsekutiv gedolmetscht, damit jede Frage und jede Antwort einzeln ins Protokoll gelangt und überprüfbar bleibt; parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen der übrigen Verhandlung.

 

Wann ist eine Dolmetscherin zuzuziehen?

Nach § 185 GVG immer dann, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind – bei Beschuldigten und Angeklagten, Zeugen, Geschädigten und Nebenklägern. Nach § 187 Absatz 2 GVG kommt die schriftliche Übersetzung von Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehenden Anordnungen hinzu.

 

Über den Gerichtssaal hinaus werden beeidigte Dolmetscher bei Staatsanwaltschaften, im Justizvollzug, bei Behörden, Standesämtern und Notaren eingesetzt.

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Beeidigung?

Fachliche Eignung – nachgewiesene Sprachkompetenz und Kenntnis der juristischen Terminologie. In Baden-Württemberg ist dafür seit dem Gerichtsdolmetschergesetz der Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG erforderlich; ich habe ihn beim Regierungspräsidium Karlsruhe erbracht.

 

Persönliche Zuverlässigkeit, nachgewiesen durch ein Führungszeugnis, sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Zuständig ist das Landgericht oder Oberlandesgericht; die Bestellung wird in ein Verzeichnis eingetragen, das die Justiz führt.

 

Wozu dient die Beeidigung rechtlich?

Sie verpflichtet zur treuen und gewissenhaften Übertragung. Die Grundlage bildet § 189 GVG: Der Eid wird einmal allgemein geleistet und gilt für alle Verfahren – eine erneute Beeidigung im Einzelfall ist nicht erforderlich. Das Gericht kann eine allgemein beeidigte Dolmetscherin daher ohne weiteres zuziehen.

 

Seit dem Gerichtsdolmetschergesetz gilt die Bestellung bundeseinheitlich; sie ist auf fünf Jahre befristet und wird auf Antrag verlängert.

 

Welche Rolle hat die Dolmetscherin im Verfahren?

Sie ist Sprachmittlerin, nicht Beistand und nicht Beraterin. Ich übertrage in der ersten Person, vollständig und neutral – ohne Zusammenfassung, ohne Glättung und ohne Erklärungen an eine der beiden Seiten. Auch dann, wenn eine Aussage widersprüchlich, unhöflich oder für den Sprecher nachteilig ist. Die Bewertung ist Sache des Gerichts.

 

Wenn ein türkischer Rechtsbegriff im deutschen Recht kein Gegenstück hat, gebe ich die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden.

 

Was unterscheidet Dolmetschen von Übersetzen?

Dolmetschen ist mündlich, Übersetzen schriftlich. Ich bin für beides bestellt: als Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und als Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG, beides am Landgericht Heilbronn seit dem 30. Juli 1996; zusätzlich am Oberlandesgericht Koblenz.

 

Wie wird abgerechnet?

Für Justizbehörden nach dem JVEG – eine gesetzliche Vergütungsordnung, die nicht verhandelbar ist. Abgerechnet wird mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen sowie nachvollziehbaren Fahrzeiten und Fahrtkosten.

 

Wie erfolgt die Beauftragung?

Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin, voraussichtliche Dauer und Verfahrensgegenstand nennen. Bei umfangreichen Akten sage ich vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist. Nachweise meiner Beeidigung sende ich für Ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste gerne zu.

 

Kontakt

info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: 01575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema: Gerichtsdolmetscher

Was ist ein Gerichtsdolmetscher?

Eine Sprachmittlerin, die von einem deutschen Gericht allgemein beeidigt und öffentlich bestellt wurde. Sie überträgt in Verfahren das gesprochene Wort – vollständig, neutral und unter gesetzlicher Verschwiegenheitspflicht. Ich bin seit dem 30. Juli 1996 am Landgericht Heilbronn beeidigt, nach § 6 GDolmG als Gerichtsdolmetscherin und nach § 15 AGGVG als Urkundenübersetzerin, zusätzlich am Oberlandesgericht Koblenz.

Wann muss ein Gerichtsdolmetscher zugezogen werden?

Nach § 185 GVG immer dann, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind – bei Beschuldigten, Zeugen, Geschädigten und Nebenklägern. Nach § 187 Absatz 2 GVG kommen die schriftlichen Übersetzungen von Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehenden Anordnungen hinzu.

Muss ich Sie im Termin vereidigen?

Nein. Der Eid wurde einmal allgemein geleistet und gilt für alle Verfahren (§ 189 GVG). Sie können mich ohne weiteres zuziehen; ein Hinweis im Protokoll auf die allgemeine Beeidigung genügt.

Wird simultan oder konsekutiv gedolmetscht?

In der Hauptverhandlung konsekutiv: Jede Frage und jede Antwort wird einzeln übertragen, damit sie ins Protokoll gelangt und überprüfbar bleibt. Parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen der übrigen Verhandlung. Simultan wird nur dort gearbeitet, wo es die Situation zulässt – etwa bei Fachvorträgen oder Konferenzen.

Wie gehen Sie mit Begriffen um, die es im deutschen Recht nicht gibt?

Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben oft kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden – sonst steht im Protokoll später eine Feststellung, die so nie getroffen wurde. Ich habe Rechtswissenschaften in Tübingen studiert; solche Stellen erkenne ich.

Wie halten Sie die Namen in großen Verfahren einheitlich?

Bei Verfahren mit mehreren Beschuldigten führe ich eine Terminologie- und Namensliste über den gesamten Verfahrensstoff, einschließlich türkischer Sonderzeichen und T.C.-Kimlik-Nummern. So heißt dieselbe Person in Anklageschrift, Vernehmungsprotokoll und Urteil auch gleich.

Dolmetschen Sie auch in der Justizvollzugsanstalt?

Ja – bei Verteidigergesprächen, Besuchsterminen und Anhörungen. Eingeführt bin ich in Stuttgart-Stammheim, Heilbronn, Bruchsal, Adelsheim, Heimsheim und Mannheim sowie im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Anmeldeformalitäten und Zugangswege sind mir vertraut.

Übernehmen Sie psychiatrische Begutachtungen?

Ja, im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften, ebenso die Übersetzung der Gutachten. Dabei kommt es darauf an, dass Wortlaut und Nuancen der wiedergegebenen Äußerungen erhalten bleiben – daran hängt regelmäßig die Beurteilung der Schuldfähigkeit.

Welche Schriftstücke übersetzen Sie?

Anklageschriften, Urteile, Beschlüsse und Strafbefehle, Klageschriften, Vernehmungs- und Telefonüberwachungsprotokolle, Ermittlungs- und Beweismittelakten, Haftbefehle, Zustellungsurkunden, Auslieferungs- und Rechtshilfeersuchen sowie notarielle Urkunden.

Wie schnell geht es bei umfangreichen Akten?

Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist – und melde sofort, wenn ein Umfang in der gesetzten Frist nicht zu schaffen ist, nicht am Tag des Ablaufs. Eilaufträge in Haftsachen sind möglich.

Wie rechnen Sie ab?

Nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen sowie nachvollziehbaren Fahrzeiten und Fahrtkosten. Keine Vermittlungsaufschläge, keine Zwischenstellen.

Was passiert mit den Akten?

Sie bleiben bei mir. Keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge. Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich zudem der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

Kommen Sie auch außerhalb der Region?

Zu Gerichtsterminen erscheine ich in ganz Deutschland, wenn eine Ladung vorliegt. Regelmäßig geladen werde ich an den Amtsgerichten Besigheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Vaihingen an der Enz und Heilbronn sowie an den Landgerichten Heilbronn und Stuttgart. Schriftliche Aufträge nehme ich ohne Ortsgrenze an.

Wie kommen Sie auf unsere Dolmetscherliste?

Nachweise meiner Beeidigung, Bestellung und Ermächtigung sowie meinen Lebenslauf sende ich Ihnen jederzeit gerne zu.

Kontakt

info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: 01575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen

Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin und voraussichtliche Dauer nennen.

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