
Beglaubigte Übersetzungen & Gerichtsdolmetschen Türkisch ⇔ Deutsch Landgericht Mannheim
Beglaubigte Übersetzungen für Landgericht und Staatsanwaltschaft Mannheim – Türkisch–Deutsch
Für Verfahren vor dem Landgericht Mannheim und die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim fertige ich beglaubigte Übersetzungen Türkisch–Deutsch an und übernehme Dolmetschtermine.
Ich bin Fazilet Bozkurt-Babur, allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz nach §§ 3 und 4 LDÜJG. Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Deutsch und Türkisch sind beide meine Muttersprachen.
Dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen. Aufgrund der allgemeinen Beeidigung entfällt die Beeidigung im Einzelfall.
Der Bezirk
Zum Landgerichtsbezirk Mannheim gehören die Amtsgerichte Mannheim, Weinheim und Schwetzingen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim führt die Ermittlungsverfahren; übergeordnet ist das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Die Justizvollzugsanstalt Mannheim liegt im Bezirk – dort bin ich eingeführt und dolmetsche bei Verteidigergesprächen, Besuchsterminen und Anhörungen; Anmeldeformalitäten und Zugangswege sind mir vertraut.
Der Raum Mannheim hat eine der größten türkischsprachigen Gemeinden Deutschlands, gewachsen seit den 1960er Jahren. Entsprechend häufig sind Verfahren mit Türkeibezug – von Strafsachen über Nachlass- und Familiensachen bis zu Rechtshilfeersuchen.
Für die Staatsanwaltschaft Mannheim
Anklageschriften · Vernehmungsprotokolle von Zeugen und Beschuldigten · Übertragung überwachter Telekommunikation · Ermittlungs- und Beweismittelakten · Haftbefehle und Haftprüfungsentscheidungen · Strafregisterauszüge (Adli Sicil Kaydı) · psychiatrische Gutachten · internationale Rechtshilfeersuchen Türkei–Deutschland · Auslieferungsunterlagen und Vollstreckungsentscheidungen
Für die Straf- und Zivilkammern
Urteile, Beschlüsse und Strafbefehle · Klageschriften und Schriftsätze · notarielle Urkunden und Verträge · Nachlassunterlagen mit Türkeibezug
Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen schriftlich zu übersetzen – meist unter Zeitdruck, häufig in Haftsachen. Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang in der gesetzten Frist nicht zu schaffen ist, nicht am Tag des Ablaufs.
Umfangreiche Verfahren
Bei mehreren Beschuldigten entscheidet die Einheitlichkeit über die Brauchbarkeit: dieselbe Person, dieselbe Bezeichnung, derselbe Rechtsbegriff über den gesamten Verfahrensstoff hinweg. Ich führe je Verfahren eine Terminologie- und Namensliste, einschließlich der Schreibweise türkischer Namen mit Sonderzeichen und der T.C.-Kimlik-Nummern. Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück – ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden. Das erspart der Geschäftsstelle Rückfragen, die sonst erst in der Hauptverhandlung auffallen.
Dolmetschen im Verfahren
Hauptverhandlungen vor den Straf- und Zivilkammern · Zeugenvernehmungen und Beschuldigtenanhörungen · Beweisaufnahmen und Haftprüfungen · Vernehmungen und Anhörungen bei der Staatsanwaltschaft · Verteidigergespräche und Besuchstermine in der Justizvollzugsanstalt Mannheim · psychiatrische und psychologische Begutachtungen
In der Hauptverhandlung wird konsekutiv gedolmetscht, damit jede Aussage einzeln ins Protokoll gelangt; parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen. Ich übertrage vollständig und in der ersten Person – ohne Zusammenfassung, ohne Glättung und ohne Erklärungen an eine der Seiten.
Bei psychiatrischen Begutachtungen kommt es darauf an, dass Wortlaut und Nuancen der wiedergegebenen Äußerungen erhalten bleiben – daran hängt regelmäßig die Beurteilung der Schuldfähigkeit.
Vertraulichkeit
Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.
Abrechnung
Nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen und nachvollziehbaren Fahrzeiten. Keine Vermittlungsaufschläge, keine Zwischenstellen.
Abwicklung
Unterlagen per Post oder elektronisch; Rücksendung als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF. Für Aktenübersetzungen spielt die Entfernung keine Rolle. Mannheim liegt rund 100 Kilometer von meinem Büro; zu Terminen erscheine ich auf Ladung – bei mehrtägigen Verhandlungen bitte mit Vorlauf anfragen.
Aufnahme in Ihre Liste
Nachweise meiner Beeidigung, Bestellung und Ermächtigung sowie meinen Lebenslauf sende ich Ihnen für die hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste jederzeit gerne zu.
Kontakt
Fazilet Bozkurt-Babur
Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin für Türkisch
info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen
Amtsgerichte im Bezirk
Mannheim · Weinheim · Schwetzingen
