
Fazilet Bozkurt-Babur
Warum ich — OLG-Bezirk Karlsruhe
Eine allgemeine Beeidigung gilt vor den Gerichten aller Länder, die Gerichte dieses Bezirks können mich also unmittelbar laden. Karlsruhe, Mosbach, Heidelberg und Mannheim erreiche ich in ein bis eineinhalb Stunden, die südlichen Landgerichte bei rechtzeitiger Ladung. Ich arbeite überwiegend in Strafsachen — Hauptverhandlungen, Vernehmungen, Haftprüfungen, JVA-Termine und Begutachtungen — und übernehme Übersetzungen aus der Akte ohne Ortsgrenze, per Post oder elektronisch. Beeidigt seit 1996, Abrechnung nach JVEG.

Beglaubigte Übersetzung für das Oberlandesgericht Karlsruhe
Beglaubigte Übersetzungen für das Oberlandesgericht Karlsruhe – Türkisch–Deutsch
Strafsachen · internationale Rechtshilfe · Justizdokumente
Für Verfahren im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe fertige ich beglaubigte Übersetzungen Türkisch–Deutsch an und übernehme Dolmetschtermine.
Ich bin Fazilet Bozkurt-Babur, allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz nach §§ 3 und 4 LDÜJG. Den Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG habe ich beim Regierungspräsidium Karlsruhe erbracht. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Dreißig Jahre Praxis in Strafsachen und internationaler Rechtshilfe.
Aufgrund der allgemeinen Beeidigung entfällt die Beeidigung im Einzelfall.
Übersetzungen in Strafsachen und Rechtshilfeverfahren
Anklageschriften, Urteile, Beschlüsse und Strafbefehle · Haftbefehle und Haftprüfungsentscheidungen · Vernehmungsprotokolle von Zeugen und Beschuldigten · Übertragung überwachter Telekommunikation · Ermittlungs- und Beweismittelakten · Rechtshilfeersuchen zwischen Deutschland und der Türkei · Auslieferungsunterlagen und Vollstreckungsentscheidungen · Zustellungsurkunden · psychiatrische Gutachten
Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden – gerade in Rechtshilfeverfahren, wo die Übersetzung Grundlage einer Entscheidung wird.
Bei Verfahren mit mehreren Beschuldigten führe ich eine Terminologie- und Namensliste über den gesamten Verfahrensstoff, einschließlich türkischer Sonderzeichen und T.C.-Kimlik-Nummern. So heißt dieselbe Person in Anklageschrift, Protokoll und Urteil auch gleich.
Fristen
Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen schriftlich zu übersetzen – meist unter Zeitdruck, häufig in Haftsachen. Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang in der gesetzten Frist nicht zu schaffen ist. Eilaufträge sind möglich.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe
Landgerichte Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Mosbach, Baden-Baden, Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen sowie die Amtsgerichte des Bezirks – darunter Bruchsal, Maulbronn und Pforzheim, für die ich seit Jahren tätig bin. Dazu die Staatsanwaltschaften Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Baden-Baden, Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen sowie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.
Für das Landgericht Karlsruhe arbeite ich regelmäßig. Schriftliche Aufträge nehme ich ohne Ortsgrenze an; zu Terminen erscheine ich bundesweit auf Ladung.
Gerichtsdolmetschen
Hauptverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten · Zeugenvernehmungen und Beschuldigtenanhörungen · Beweisaufnahmen und Haftprüfungen · Vernehmungen und Anhörungen bei der Staatsanwaltschaft · Verteidigergespräche und Besuchstermine im Justizvollzug · psychiatrische und psychologische Begutachtungen · Notar- und Konsulatstermine
Im Bezirk eingeführt bin ich in den Justizvollzugsanstalten Bruchsal, Mannheim und Heimsheim, darüber hinaus in Stuttgart-Stammheim, Heilbronn und Adelsheim sowie im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.
In der Hauptverhandlung wird konsekutiv gedolmetscht, damit jede Aussage einzeln ins Protokoll gelangt; parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen. Ich übertrage vollständig und in der ersten Person – ohne Zusammenfassung, ohne Glättung und ohne Erklärungen an eine der Seiten.
Vertraulichkeit
Strafsachen und Rechtshilfeverfahren verlangen Diskretion. Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.
Abrechnung
Nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen und nachvollziehbaren Fahrzeiten. Keine Vermittlungsaufschläge, keine Zwischenstellen.
Abwicklung
Unterlagen per Post oder elektronisch; Rücksendung als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF. Privatkunden geben Originale persönlich im Büro ab.
Aufnahme in Ihre Liste
Nachweise meiner Beeidigung, Bestellung und Ermächtigung sende ich Ihnen für Ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste jederzeit gerne zu.
Kontakt
Fazilet Bozkurt-Babur
info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen
Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin und voraussichtliche Dauer nennen.
