Landgericht Waldshut-Tiengen – Türkisch–Deutsch
Türkisch Dolmetscherin
Beeidigte Dolmetscherin am Landgericht Tübingen – Türkisch ⇔ Deutsch

Beglaubigte Übersetzungen & Gerichtsdolmetschen Türkisch ⇔ Deutsch Landgericht Waldshut-Tiengen

Beglaubigte Übersetzungen für Landgericht und Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen – Türkisch–Deutsch

Für Verfahren vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen und die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen fertige ich beglaubigte Übersetzungen Türkisch–Deutsch an.

Ich bin Fazilet Bozkurt-Babur, allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz. Rechtssprachennachweis beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Deutsch und Türkisch sind beide meine Muttersprachen. Dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen.

Der Bezirk

Zum Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen gehören die Amtsgerichte Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen und St. Blasien. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen führt die Ermittlungsverfahren; übergeordnet ist das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Lage an der Schweizer Grenze bringt häufig grenzüberschreitende Bezüge mit sich.

Schwerpunkt: schriftliche Aufträge

Waldshut-Tiengen liegt rund 220 Kilometer von meinem Büro. Für Aktenübersetzungen spielt die Entfernung keine Rolle – Unterlagen kommen per Post oder elektronisch, die Rücksendung erfolgt als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF. Genau dort liegt mein Angebot für Ihren Bezirk.

Anklageschriften · Urteile, Beschlüsse und Strafbefehle · Haftbefehle und Haftprüfungsentscheidungen · Vernehmungs- und Telefonüberwachungsprotokolle · Ermittlungs- und Beweismittelakten · psychiatrische Gutachten · internationale Rechtshilfeersuchen Türkei–Deutschland · Auslieferungsunterlagen · notarielle Urkunden und Nachlassunterlagen

Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen schriftlich zu übersetzen – meist unter Fristdruck. Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang nicht zu schaffen ist.

Bei mehreren Beschuldigten führe ich je Verfahren eine Terminologie- und Namensliste, einschließlich der Schreibweise türkischer Namen mit Sonderzeichen und der T.C.-Kimlik-Nummern. Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück – ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche.

Dolmetschtermine

Termine vor Ort übernehme ich nach vorheriger Absprache; wegen der Entfernung bitte frühzeitig anfragen und bei mehrtägigen Verhandlungen mit entsprechendem Vorlauf.

Vertraulichkeit und Abrechnung

Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine cloudbasierten Übersetzungswerkzeuge. Abrechnung nach dem JVEG mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG.

Kontakt

Fazilet Bozkurt-Babur
info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen

Nachweise meiner Beeidigung sende ich für Ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste gerne zu.

Amtsgerichte im Bezirk

Waldshut-Tiengen · Bad Säckingen · St. Blasien

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