
Beglaubigte Übersetzungen & Gerichtsdolmetschen Türkisch ⇔ Deutsch Amtsgericht Wiesloch
Beglaubigte Übersetzungen für das Amtsgericht Wiesloch – Türkisch–Deutsch
Für Verfahren am Amtsgericht Wiesloch fertige ich beglaubigte Übersetzungen Türkisch–Deutsch an und übernehme Dolmetschtermine.
Ich bin Fazilet Bozkurt-Babur, allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz. Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen.
Aufgrund der allgemeinen Beeidigung entfällt die Beeidigung im Einzelfall.
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Wiesloch ist für den südlichen Rhein-Neckar-Kreis zuständig – unter anderem Wiesloch, Walldorf, Sandhausen, Nußloch, St. Leon-Rot, Rauenberg, Malsch und Dielheim. Übergeordnet sind das Landgericht Heidelberg, die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Justizvollzugsanstalt Bruchsal liegt rund 20 Kilometer südlich, die Justizvollzugsanstalt Mannheim rund 30 Kilometer nordwestlich – in beiden bin ich eingeführt.
In Wiesloch befindet sich mit dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden eine der größten psychiatrischen Einrichtungen des Landes; entsprechend häufig geht es hier um Unterbringungsverfahren und forensische Begutachtungen.
Psychiatrische Begutachtung und Unterbringung
Ein fester Bereich meiner Arbeit ist das Dolmetschen bei psychiatrischen und psychologischen Begutachtungen im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Übersetzung der Gutachten. Dabei kommt es nicht nur auf die Fachterminologie an, sondern darauf, dass Wortlaut und Nuancen der wiedergegebenen Äußerungen erhalten bleiben – daran hängt regelmäßig die Beurteilung der Schuldfähigkeit oder der Unterbringungsvoraussetzungen. Ebenso dolmetsche ich bei richterlichen Anhörungen in Unterbringungssachen.
Juristische Fachübersetzungen
Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Heidelberg · Strafbefehle, Urteile und gerichtliche Beschlüsse · Haftbefehle, Unterbringungs- und Haftprüfungsentscheidungen · Vernehmungs- und Telefonüberwachungsprotokolle · Ermittlungs- und Beweismittelakten · psychiatrische Gutachten · internationale Rechtshilfeersuchen Türkei–Deutschland · Auslieferungsunterlagen · Schriftverkehr mit türkischen Gerichten und Behörden
Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden. Bei Verfahren mit mehreren Beschuldigten führe ich eine Terminologie- und Namensliste über den gesamten Verfahrensstoff, einschließlich türkischer Sonderzeichen und T.C.-Kimlik-Nummern.
Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen schriftlich zu übersetzen – meist unter Fristdruck. Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang in der Frist nicht zu schaffen ist. Eilaufträge sind möglich.
Schriftliche Aufträge ohne Ortsgrenze
Für Aktenübersetzungen spielt die Entfernung keine Rolle: Unterlagen kommen per Post oder elektronisch, die Rücksendung erfolgt als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF.
Gerichtsdolmetschen
Hauptverhandlungen am Amtsgericht Wiesloch und am Landgericht Heidelberg · Zeugenvernehmungen und Beschuldigtenanhörungen · Beweisaufnahmen und Haftprüfungen · Anhörungen in Unterbringungssachen · Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft · Verteidigergespräche und Besuchstermine im Justizvollzug
In der Hauptverhandlung wird konsekutiv gedolmetscht, damit jede Aussage einzeln ins Protokoll gelangt; parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen. Ich übertrage vollständig und in der ersten Person – ohne Zusammenfassung, ohne Glättung und ohne Erklärungen an eine der Seiten.
Wiesloch liegt rund 70 Kilometer von meinem Büro; Termine übernehme ich auf Ladung nach Absprache.
Vertraulichkeit
Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.
Abrechnung
Nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen und nachvollziehbaren Fahrzeiten.
Häufige Fragen
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung gebraucht? Wenn türkischsprachige Unterlagen im Verfahren verwendet werden – Ermittlungsakten, Urkunden, Rechtshilfeersuchen – oder wenn nach § 187 GVG Anklageschrift, Urteil oder Haftbefehl für den Beschuldigten zu übersetzen sind.
Wer darf sie anfertigen? Nur öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer. Die Bestellung erfolgt durch ein deutsches Gericht und gilt bundesweit.
Muss ich persönlich kommen? Als Privatkunde ja – Abgabe und Abholung im Büro nach Terminvereinbarung. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kanzleien beliefere ich per Post und elektronisch, ohne Ortsgrenze.
Wie schnell geht es? Urkunden in der Regel ein bis drei Werktage; bei Akten sage ich vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist. Eilaufträge in Haftsachen sind möglich.
Kontakt
Fazilet Bozkurt-Babur
info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen
Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin und voraussichtliche Dauer nennen. Nachweise meiner Beeidigung sende ich für Ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste gerne zu.
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