Beglaubigte Übersetzungen Türk.-Dtsch. Offenburg
Türkisch Dolmetscherin
Beeidigte Dolmetscherin am Landgericht Tübingen – Türkisch ⇔ Deutsch

Beglaubigte Übersetzungen & Gerichtsdolmetschen Türkisch ⇔ Deutsch Landgericht Offenburg

Beglaubigte Übersetzungen für Landgericht und Staatsanwaltschaft Offenburg – Türkisch–Deutsch

Für Verfahren vor dem Landgericht Offenburg und die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Offenburg fertige ich beglaubigte Übersetzungen Türkisch–Deutsch an und übernehme Dolmetschtermine.

Ich bin Fazilet Bozkurt-Babur, allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz nach §§ 3 und 4 LDÜJG. Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Deutsch und Türkisch sind beide meine Muttersprachen.

Dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen. Aufgrund der allgemeinen Beeidigung entfällt die Beeidigung im Einzelfall.

Der Bezirk

Zum Landgerichtsbezirk Offenburg gehören die Amtsgerichte Offenburg, Achern, Kehl, Lahr, Wolfach und Oberkirch. Die Staatsanwaltschaft Offenburg führt die Ermittlungsverfahren; übergeordnet ist das Oberlandesgericht Karlsruhe. In Offenburg befindet sich zudem eine Justizvollzugsanstalt.

Die Lage an der französischen Grenze bringt es mit sich, dass Verfahren häufig grenzüberschreitende Bezüge haben – bei Rechtshilfe- und Auslieferungsersuchen wird die Übersetzung zur Entscheidungsgrundlage.

Für die Staatsanwaltschaft Offenburg

Anklageschriften · Vernehmungsprotokolle von Zeugen und Beschuldigten · Übertragung überwachter Telekommunikation · Ermittlungs- und Beweismittelakten · Haftbefehle und Haftprüfungsentscheidungen · Strafregisterauszüge (Adli Sicil Kaydı) · psychiatrische Gutachten · internationale Rechtshilfeersuchen Türkei–Deutschland · Auslieferungsunterlagen und Vollstreckungsentscheidungen

Für die Straf- und Zivilkammern

Urteile, Beschlüsse und Strafbefehle · Klageschriften und Schriftsätze · notarielle Urkunden und Verträge · Nachlassunterlagen mit Türkeibezug

Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen schriftlich zu übersetzen – meist unter Zeitdruck, häufig in Haftsachen. Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang in der gesetzten Frist nicht zu schaffen ist, nicht am Tag des Ablaufs.

Schriftliche Aufträge ohne Ortsgrenze

Für Aktenübersetzungen spielt die Entfernung keine Rolle: Unterlagen kommen per Post oder elektronisch, die Rücksendung erfolgt als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF. Bei umfangreichen Verfahren zählt nicht die Nähe, sondern dass die Terminologie über den gesamten Verfahrensstoff einheitlich bleibt und die Frist steht.

Bei mehreren Beschuldigten führe ich je Verfahren eine Terminologie- und Namensliste, einschließlich der Schreibweise türkischer Namen mit Sonderzeichen und der T.C.-Kimlik-Nummern. Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück – ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden.

Dolmetschen im Verfahren

Hauptverhandlungen vor den Straf- und Zivilkammern · Zeugenvernehmungen und Beschuldigtenanhörungen · Beweisaufnahmen und Haftprüfungen · Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft · Verteidigergespräche und Besuchstermine im Justizvollzug · psychiatrische und psychologische Begutachtungen

In der Hauptverhandlung wird konsekutiv gedolmetscht, damit jede Aussage einzeln ins Protokoll gelangt; parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen. Ich übertrage vollständig und in der ersten Person – ohne Zusammenfassung, ohne Glättung und ohne Erklärungen an eine der Seiten.

Offenburg liegt rund 150 Kilometer von meinem Büro; Termine übernehme ich auf Ladung nach vorheriger Absprache – bitte mit Vorlauf anfragen. Für schriftliche Aufträge gilt diese Einschränkung nicht.

Vertraulichkeit

Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.

Abrechnung

Nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen und nachvollziehbaren Fahrzeiten.

Aufnahme in Ihre Liste

Nachweise meiner Beeidigung, Bestellung und Ermächtigung sowie meinen Lebenslauf sende ich Ihnen für die hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste jederzeit gerne zu.

Kontakt

Fazilet Bozkurt-Babur
Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin für Türkisch

info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen

Amtsgerichte im Bezirk

Offenburg · Achern · Kehl · Lahr · Wolfach · Oberkirch

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