
Beglaubigte Übersetzungen & Gerichtsdolmetschen Türkisch ⇔ Deutsch Amtsgericht Rastatt
Beglaubigte Übersetzungen für das Amtsgericht Rastatt – Türkisch–Deutsch
Für Verfahren am Amtsgericht Rastatt fertige ich beglaubigte Übersetzungen Türkisch–Deutsch an und übernehme Dolmetschtermine.
Ich bin Fazilet Bozkurt-Babur, allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz. Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen.
Aufgrund der allgemeinen Beeidigung entfällt die Beeidigung im Einzelfall.
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Rastatt ist für den Landkreis Rastatt zuständig – unter anderem Rastatt, Gaggenau, Bühl, Bühlertal, Gernsbach, Kuppenheim, Durmersheim und Bietigheim (Baden). Übergeordnet sind das Landgericht Baden-Baden, die Staatsanwaltschaft Baden-Baden und das Oberlandesgericht Karlsruhe. Nächstgelegene Justizvollzugsanstalten sind Bruchsal und Offenburg; in Bruchsal bin ich eingeführt.
Rastatt und Gaggenau sind Standorte der Automobil- und Zulieferindustrie mit einer gewachsenen türkischsprachigen Gemeinde; entsprechend kommen neben Strafsachen auch arbeits- und aufenthaltsrechtliche Verfahren vor.
Juristische Fachübersetzungen
Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Baden-Baden · Strafbefehle, Urteile und gerichtliche Beschlüsse · Haftbefehle und Haftprüfungsentscheidungen · Vernehmungs- und Telefonüberwachungsprotokolle · Ermittlungs- und Beweismittelakten · psychiatrische Gutachten · internationale Rechtshilfeersuchen Türkei–Deutschland · Auslieferungsunterlagen · Schriftverkehr mit türkischen Gerichten und Behörden
Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden. Bei Verfahren mit mehreren Beschuldigten führe ich eine Terminologie- und Namensliste über den gesamten Verfahrensstoff, einschließlich türkischer Sonderzeichen und T.C.-Kimlik-Nummern.
Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen schriftlich zu übersetzen – meist unter Fristdruck. Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang in der Frist nicht zu schaffen ist. Eilaufträge sind möglich.
Schriftliche Aufträge ohne Ortsgrenze
Für Aktenübersetzungen spielt die Entfernung keine Rolle: Unterlagen kommen per Post oder elektronisch, die Rücksendung erfolgt als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF. Bei umfangreichen Verfahren zählt nicht die Nähe, sondern dass die Terminologie über den gesamten Verfahrensstoff einheitlich bleibt und die Frist steht.
Gerichtsdolmetschen
Hauptverhandlungen am Amtsgericht Rastatt und am Landgericht Baden-Baden · Zeugenvernehmungen und Beschuldigtenanhörungen · Beweisaufnahmen und Haftprüfungen · Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft · Verteidigergespräche und Besuchstermine im Justizvollzug · psychiatrische und psychologische Begutachtungen
In der Hauptverhandlung wird konsekutiv gedolmetscht, damit jede Aussage einzeln ins Protokoll gelangt; parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen. Ich übertrage vollständig und in der ersten Person – ohne Zusammenfassung, ohne Glättung und ohne Erklärungen an eine der Seiten.
Rastatt liegt rund 100 Kilometer von meinem Büro; Termine übernehme ich auf Ladung nach Absprache – bitte mit Vorlauf anfragen, insbesondere bei mehrtägigen Verhandlungen.
Vertraulichkeit
Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.
Abrechnung
Nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen und nachvollziehbaren Fahrzeiten.
Häufige Fragen
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung gebraucht? Wenn türkischsprachige Unterlagen im Verfahren verwendet werden – Ermittlungsakten, Urkunden, Rechtshilfeersuchen – oder wenn nach § 187 GVG Anklageschrift, Urteil oder Haftbefehl für den Beschuldigten zu übersetzen sind.
Wer darf sie anfertigen? Nur öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer. Die Bestellung erfolgt durch ein deutsches Gericht und gilt bundesweit.
Muss ich persönlich kommen? Als Privatkunde ja – Abgabe und Abholung im Büro nach Terminvereinbarung. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kanzleien beliefere ich per Post und elektronisch, ohne Ortsgrenze.
Wie schnell geht es? Urkunden in der Regel ein bis drei Werktage; bei Akten sage ich vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist. Eilaufträge in Haftsachen sind möglich.
Kontakt
Fazilet Bozkurt-Babur
info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen
Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin und voraussichtliche Dauer nennen. Nachweise meiner Beeidigung sende ich für Ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste gerne zu.
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