
Beglaubigte Übersetzungen & Gerichtsdolmetschen Türkisch ⇔ Deutsch Amtsgericht Karlsruhe
Beglaubigte Übersetzungen für das Amtsgericht Karlsruhe – Türkisch–Deutsch
Für Verfahren am Amtsgericht Karlsruhe fertige ich beglaubigte Übersetzungen Türkisch–Deutsch an und übernehme Dolmetschtermine.
Ich bin Fazilet Bozkurt-Babur, allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG am Landgericht Heilbronn, erstmals beeidigt am 30. Juli 1996; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz. Den Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG habe ich beim Regierungspräsidium Karlsruhe erbracht. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen.
Aufgrund der allgemeinen Beeidigung entfällt die Beeidigung im Einzelfall.
Zuständigkeit
Das Amtsgericht Karlsruhe ist für die Stadt Karlsruhe und angrenzende Gemeinden zuständig; übergeordnet sind das Landgericht Karlsruhe, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Oberlandesgericht Karlsruhe. Karlsruhe ist zugleich Sitz des Bundesgerichtshofs, des Generalbundesanwalts und des Bundesverfassungsgerichts – entsprechend häufig laufen hier Revisions- und Rechtshilfeverfahren mit Auslandsbezug.
Die Justizvollzugsanstalt Bruchsal liegt rund 20 Kilometer nordöstlich; dort bin ich eingeführt und dolmetsche regelmäßig bei Verteidigergesprächen und Besuchsterminen.
Juristische Fachübersetzungen
Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Karlsruhe · Strafbefehle, Urteile und gerichtliche Beschlüsse · Haftbefehle und Haftprüfungsentscheidungen · Vernehmungs- und Telefonüberwachungsprotokolle · Ermittlungs- und Beweismittelakten · psychiatrische Gutachten · internationale Rechtshilfeersuchen Türkei–Deutschland · Auslieferungsunterlagen und Vollstreckungsentscheidungen · Schriftverkehr mit türkischen Gerichten und Behörden
Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden – gerade in Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren, wo die Übersetzung Grundlage einer Entscheidung wird. Bei Verfahren mit mehreren Beschuldigten führe ich eine Terminologie- und Namensliste über den gesamten Verfahrensstoff, einschließlich türkischer Sonderzeichen und T.C.-Kimlik-Nummern.
Nach § 187 Absatz 2 GVG sind Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehende Anordnungen schriftlich zu übersetzen – meist unter Fristdruck. Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde sofort, wenn ein Umfang in der Frist nicht zu schaffen ist. Eilaufträge sind möglich. Schriftliche Aufträge nehme ich ohne Ortsgrenze an, per Post oder elektronisch.
Gerichtsdolmetschen
Hauptverhandlungen am Amts- und Landgericht Karlsruhe · Zeugenvernehmungen und Beschuldigtenanhörungen · Beweisaufnahmen und Haftprüfungen · Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft · Verteidigergespräche und Besuchstermine in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal · psychiatrische und psychologische Begutachtungen · Notar- und Konsulatstermine
In der Hauptverhandlung wird konsekutiv gedolmetscht, damit jede Aussage einzeln ins Protokoll gelangt; parallel läuft für den Angeklagten das Flüsterdolmetschen. Ich übertrage vollständig und in der ersten Person – ohne Zusammenfassung, ohne Glättung und ohne Erklärungen an eine der Seiten.
Vertraulichkeit
Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.
Abrechnung und Abwicklung
Nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen und nachvollziehbaren Fahrzeiten. Rücksendung als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF. Privatkunden geben Originale persönlich nach Terminvereinbarung im Büro ab.
Karlsruhe liegt rund 65 Kilometer von meinem Büro, über die A8 direkt erreichbar; zu Terminen erscheine ich auf Ladung.
Häufige Fragen
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung gebraucht? Wenn türkischsprachige Unterlagen im Verfahren verwendet werden – Ermittlungsakten, Urkunden, Rechtshilfeersuchen – oder wenn nach § 187 GVG Anklageschrift, Urteil oder Haftbefehl für den Beschuldigten zu übersetzen sind.
Wer darf sie anfertigen? Nur öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer. Die Bestellung erfolgt durch ein deutsches Gericht und gilt bundesweit.
Muss ich persönlich kommen? Als Privatkunde ja – Abgabe und Abholung im Büro nach Terminvereinbarung. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kanzleien beliefere ich per Post und elektronisch, ohne Ortsgrenze.
Wie schnell geht es? Urkunden in der Regel ein bis drei Werktage; bei Akten sage ich vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist. Eilaufträge in Haftsachen sind möglich.
Kontakt
Fazilet Bozkurt-Babur
info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen
Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin und voraussichtliche Dauer nennen. Nachweise meiner Beeidigung sende ich für Ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste gerne zu.
Weitere Gerichte in der Nähe
Amtsgericht Bruchsal · Amtsgericht Bretten · Amtsgericht Ettlingen · Amtsgericht Pforzheim · Amtsgericht Maulbronn · Landgericht Karlsruhe
