Verbindung zweier Sprachen mit Vertrauen und Kompetenz
Fazilet Bozkurt-Babur
Meine Arbeit als Übersetzerin und Dolmetscherin
Als Übersetzerin und Dolmetscherin für Türkisch und Deutsch arbeite ich zwischen zwei Sprachen und zwei Rechtsordnungen. Das ist mehr als das Ersetzen von Wörtern: Ich erfasse Sinn, Fachterminologie, Zusammenhang und Absicht eines Textes oder Gesprächs und gebe sie so wieder, dass sie in der Zielsprache genau das bedeuten, was gemeint war.
Bei schriftlichen Aufträgen liegt der Schwerpunkt auf juristischen, medizinischen und behördlichen Fachtexten. Beim Dolmetschen kommt es auf schnelles Erfassen und genaue mündliche Umsetzung an – vollständig und neutral, ohne Zusammenfassung und ohne Erklärungen an eine der beiden Seiten.
Werdegang und Qualifikation
Ich bin in Bietigheim-Bissingen geboren und aufgewachsen und arbeite bis heute von hier aus. Deutsch und Türkisch sind beide meine Muttersprachen; in beiden Ländern bin ich zu Hause – bei rechtlichen und medizinischen Themen ist das der Unterschied zwischen „ich verstehe die Wörter" und „ich verstehe, was gemeint war".
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen wurde ich am 30. Juli 1996 am Landgericht Heilbronn allgemein beeidigt. Nach neuem Recht bin ich dort seit dem 25. November 2024 als Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und als Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG öffentlich bestellt; zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz nach §§ 3 und 4 LDÜJG. Den Rechtssprachennachweis nach § 3 Absatz 2 GDolmG habe ich beim Regierungspräsidium Karlsruhe erbracht.
Schwerpunkt Strafverfahren
Seit dreißig Jahren liegt mein Schwerpunkt in Strafsachen: Hauptverhandlungen, Vernehmungen und Anhörungen bei der Staatsanwaltschaft, Beweisaufnahmen und Haftprüfungen. Dazu Verteidigergespräche und Besuchstermine im Justizvollzug – eingeführt bin ich in den Justizvollzugsanstalten Stuttgart-Stammheim, Heilbronn, Bruchsal, Adelsheim, Heimsheim und Mannheim sowie im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.
Ein fester Bereich ist die Übersetzung psychiatrischer Gutachten und das Dolmetschen bei forensischen Begutachtungen. Dort kommt es darauf an, dass Wortlaut und Nuancen der wiedergegebenen Äußerungen erhalten bleiben – daran hängt regelmäßig die Beurteilung der Schuldfähigkeit.
Für die Übertragung überwachter Telekommunikation arbeite ich laufend mit dem Hauptzollamt Heilbronn zusammen.
Beglaubigte Übersetzungen
Meine Übersetzungen tragen Stempel, Datum und eigenhändige Unterschrift und werden bundesweit von Gerichten, Behörden, Standesämtern, Hochschulen, Notaren und Konsulaten anerkannt.
Häufig übersetzte Dokumente: Geburtsurkunden (Doğum Belgesi) · Heiratsurkunden (Evlenme Belgesi) · Familienregisterauszüge (Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) · Scheidungsurteile · Diplome und Zeugnisse · Gerichtsurteile und Anklageschriften · Vollmachten (Vekâletname) und notarielle Urkunden · Erbscheine (Veraset İlamı) · Verträge und Geschäftsunterlagen
Dolmetschen
Gerichtsverhandlungen · staatsanwaltschaftliche Vernehmungen · Justizvollzug · Notartermine · Behördenverfahren · Standesamt · medizinische Termine und Begutachtungen · geschäftliche Verhandlungen
Wie ich arbeite
Alles bleibt bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge. Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht – nicht nur einer vertraglichen Zusage.
Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist, und melde mich sofort, wenn etwas dazwischenkommt. Für Justizbehörden gilt das JVEG; alle übrigen Auftraggeber erhalten vorab ein verbindliches Angebot.
Meine Auftraggeber
Gerichte und Staatsanwaltschaften · Rechtsanwaltskanzleien und Notariate · Behörden und Kommunen · Unternehmen · Privatpersonen
Kommunalpolitisches Engagement
Seit Juni 2024 bin ich ehrenamtliche Stadträtin in Bietigheim-Bissingen.
Kontakt
info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen

Meine Geschichte, Mission und Werte
Dolmetschen und Übersetzen im Justizwesen
Seit dem 30. Juli 1996 bin ich am Landgericht Heilbronn allgemein beeidigt – als Gerichtsdolmetscherin nach § 6 GDolmG und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin nach § 15 AGGVG, zusätzlich beeidigt und ermächtigt am Oberlandesgericht Koblenz. Dreißig Jahre Praxis, überwiegend in Strafsachen.
Worum es im Verfahren geht
Ein Verfahren kann nur fair sein, wenn alle Beteiligten verstehen, was gesagt wird. Nach § 185 GVG ist deshalb eine Dolmetscherin zuzuziehen, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind; nach § 187 GVG kommt die schriftliche Übersetzung von Anklageschrift, Urteil und freiheitsentziehenden Anordnungen hinzu.
Meine Aufgabe dabei ist eng umschrieben: Ich übertrage, was gesagt wird – vollständig, in der ersten Person, ohne Zusammenfassung, ohne Glättung und ohne Erklärungen an eine der Seiten. Auch dann, wenn eine Aussage widersprüchlich, unhöflich oder für den Sprecher nachteilig ist. Die Bewertung ist Sache des Gerichts.
Wo ich arbeite
Hauptverhandlungen vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten · Zeugenvernehmungen und Beschuldigtenanhörungen · Beweisaufnahmen und Haftprüfungen · Vernehmungen und Anhörungen bei den Staatsanwaltschaften · Verteidigergespräche und Besuchstermine im Justizvollzug · notarielle Beurkundungen · Behörden- und Standesamtstermine
Eingeführt bin ich in den Justizvollzugsanstalten Stuttgart-Stammheim, Heilbronn, Bruchsal, Adelsheim, Heimsheim und Mannheim sowie im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.
Forensische Begutachtung
Ein fester Bereich ist das Dolmetschen bei psychiatrischen und psychologischen Begutachtungen im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Übersetzung der Gutachten. Dort entscheidet nicht nur die Fachterminologie, sondern der Erhalt von Wortlaut und Nuancen der wiedergegebenen Äußerungen – daran hängt regelmäßig die Beurteilung der Schuldfähigkeit.
Schriftliche Übersetzungen im Verfahren
Anklageschriften, Urteile, Beschlüsse und Strafbefehle · Haftbefehle und Haftprüfungsentscheidungen · Vernehmungs- und Telefonüberwachungsprotokolle · Ermittlungs- und Beweismittelakten · Rechtshilfeersuchen und Auslieferungsunterlagen · notarielle Urkunden und Verträge · Strafregisterauszüge (Adli Sicil Kaydı)
Türkische Spruchkörperbezeichnungen und Tatbestandsbegriffe haben im deutschen Recht oft kein exaktes Gegenstück. Ich gebe die nächstliegende Entsprechung an und kennzeichne sie als solche, statt eine zu erfinden – das ist der Punkt, an dem sich die juristische Ausbildung auszahlt.
Bei Verfahren mit mehreren Beschuldigten führe ich eine Terminologie- und Namensliste über den gesamten Verfahrensstoff, einschließlich türkischer Sonderzeichen und T.C.-Kimlik-Nummern. So heißt dieselbe Person in Anklageschrift, Protokoll und Urteil auch gleich.
Fristen
Ich sage vorab verbindlich zu, was bis wann fertig ist – und melde sofort, wenn ein Umfang in der gesetzten Frist nicht zu schaffen ist, nicht am Tag des Ablaufs. Eilaufträge in Haftsachen sind möglich.
Vertraulichkeit
Als allgemein beeidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ermittlungsunterlagen bleiben bei mir: keine Untervergabe, keine Weitergabe an Dritte, keine Eingabe in cloudbasierte Übersetzungswerkzeuge.
Abrechnung
Nach dem JVEG, mit Anschlagszahl nach § 11 JVEG, getrennt ausgewiesenen Zuschlägen und nachvollziehbaren Fahrzeiten. Keine Vermittlungsaufschläge, keine Zwischenstellen.
Kontakt
Fazilet Bozkurt-Babur
Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin für Türkisch
info@bozkurt-babur.com · Telefon und WhatsApp: +49 1575 1766374
Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen
Bei Ladungen bitte Gericht, Aktenzeichen, Termin und voraussichtliche Dauer nennen. Nachweise meiner Beeidigung sende ich Gerichten, Staatsanwaltschaften und Kanzleien für ihre hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste gerne zu.


Lernen Sie mich kennen
Kontakt
Ob beglaubigte Übersetzung, Gerichtstermin, Behörden- oder Notartermin – schreiben oder rufen Sie an. Sie können mich auf Deutsch oder Türkisch erreichen; Almanca veya Türkçe yazabilirsiniz.
Fazilet Bozkurt-Babur
Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin und öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin für Türkisch
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Kronenbergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen
Was ich für ein Angebot brauche
Übersetzungen: Foto oder PDF des Dokuments – und den Verwendungszweck. Das ist wichtiger, als es klingt: Standesamt, Ausländerbehörde und Konsulat verlangen unterschiedliche Fassungen. Sie erhalten Preis und Fertigstellungstermin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Dolmetschtermine: Datum, Uhrzeit, Ort, Anlass und voraussichtliche Dauer.
Ladungen: Gericht, Aktenzeichen, Termin, voraussichtliche Dauer und Verfahrensgegenstand. Bei umfangreichen Akten sage ich Ihnen verbindlich zu, was bis wann fertig ist.
Abgabe und Rücksendung
Privatkunden geben das Original nach Terminvereinbarung persönlich im Büro ab und holen die Übersetzung dort ab; ein Postversand erfolgt nicht. Bringen Sie bitte Ihren Pass mit – die Namensschreibweise muss übereinstimmen, das ist der häufigste Grund, aus dem Unterlagen zurückgehen.
Gerichte, Staatsanwaltschaften, Kanzleien und Notariate beliefere ich per Post und elektronisch, ohne Ortsgrenze; Rücksendung als Originalausfertigung, auf Wunsch vorab als PDF.
Termine vor Ort
Zu Gerichtsterminen erscheine ich bundesweit auf Ladung. Termine für Privatpersonen übernehme ich im Umkreis von rund 50 Kilometern um Bietigheim-Bissingen. Termine in der Türkei nach vorheriger Absprache.
Für Gerichte und Kanzleien
Nachweise meiner Beeidigung, Bestellung und Ermächtigung sowie meinen Lebenslauf sende ich Ihnen für die hauseigene Dolmetscher- und Übersetzerliste jederzeit gerne zu.

